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BibliothekDie Schulbibliothek an der Nelson-Mandela-Realschule existiert in der gegenwärtigen Form seit einigen Jahren, modernisiert und umgestaltet im Schuljahr 2006. Sie ersetzt die in Räumlichkeiten, Organisation und Anzahl unzureichenden Schüler- und Lehrerbibliotheken. Beide Vorgänger Bibliotheken werden in der jetzigen Schulbibliothek zusammengefasst. Neben einem großen und lichtdurchfluteten Raum hat die neue Bibliothek gegenüber den alten Modellen einige Vorteile:
Die Ausleihe findet täglich jeweils in den großen Pausen statt. Montags bis Donnerstags ist die Bibliothek von der 3. bis zur 7. Stunde geöffnet. Den Ganztagsschüler steht die Bücherei auch in der Mittagspause zur Verfügung. Schulklassen und Kurse können sich mit Hilfe eines Benutzungsplanes die Bibliothek für ihren Unterricht sichern.
Aufteilung der Themengebiete in den Regalen
Die Themengebiete werden regelmäßig aktualisiert und erweitert
Ausleihzeiten der Bibiliothek In beiden Pausen
Von der 3. bis zur 7. Stunde ist die Bücherei für alle Schüler in Freistunden geöffnet. Benutzungsordnung der Bibiliothek Aus Gründen der
Vereinfachung wird auf die sprachliche Unterscheidung von Benutzerinnen und
Benutzern verzichtet. § 1
Allgemeines (1)
Zur Benutzung der Bibliothek sind alle Schulangehörigen zugelassen. (2) Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gemacht. §
2
Anmeldung (1)
Bei Schülern ist vor der erstmaligen Benutzung die schriftliche Zustimmung
der Eltern oder Erziehungsberechtigten zur Anmeldung erforderlich. (2) Die persönlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. § 3
Benutzerausweis (1)
Der Benutzer erhält nach schriftlicher Bestätigung der Kenntnisnahme
der Bibliotheksordnung (bei minderjährigen Schülern durch einen Erziehungsberechtigten)
einen Benutzerausweis, der für die Ausleihe benötigt wird und nicht übertragbar
ist. (2)
Der Verlust des Benutzerausweises ist der Bibliothek unverzüglich zu
melden. (3) Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird eine Gebühr von 0,50 € erhoben. § 4
Ausleihe und Benutzung (1)
Leihfrist: Die
Leihfrist beträgt für Bücher 3 Wochen, für andere Medienarten kann die Büchereileitung
kürzere Leihfristen bestimmen. Bei Überschreiten wird der Benutzer schriftlich
oder über den Klassenlehrer gemahnt. Medien
aus dem Präsenzbestand können nicht außer Haus entliehen werden, es sei
denn, die Bibliothek stimmt einer Kurzausleihe (1-2 Tage) zu. (2)
Verlängerung: Die
Leihfrist kann vor Ablauf höchstens zweimal verlängert werden, wenn keine
Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen des Bibliothekspersonals ist dabei das
entliehene Medium vorzuweisen. (3)
Vormerkung: Ausgeliehene
Medien können vorbestellt werden. Der Benutzer wird benachrichtigt, sobald das
vorgemerkte Medium zur Abholung bereit liegt. (4)
Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurück zu
fordern
sowie die Zahl der Entleihungen und Vorbestellungen zu begrenzen. (5)
Für die Benutzung von Computern und sonstigen Geräten kann von der
Bibliothek eine maximale Benutzungszeit festgelegt werden. (6)
Jeder Benutzer verpflichtet sich, die für die verschiedenen Medien
geltenden Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. (7)
Ist der Benutzer mit der Rückgabe entliehener Medien in Verzug oder hat
er geschuldete Kosten nicht entrichtet, werden an ihn keine weiteren Medien
entliehen. (8) Mit Schulabschluss und bei vorzeitigem Verlassen der Schule sind alle entliehenen Medien abzugeben. §
5
Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung (1)
Der Benutzer ist verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und
sie vor Verlust und Beschädigung zu bewahren. Auch Unterstreichungen und
Randvermerke gelten als Beschädigung. (2)
Er ist dafür verantwortlich, dass entliehene Medien in ordnungsgemäßem
Zustand zurückgegeben werden. (3)
Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet. (4)
Festgestellte Schäden und der Verlust entliehener Medien sind sofort zu
melden. (5)
Bei Beschädigung, Verlust oder bei Nichtrückgabe nach der dritten Mahnung
kann die Bibliothek vom Benutzer – unabhängig von einem Verschulden –
nach ihrer Wahl die Kosten für die Neuanschaffung oder die Hergabe anderer
gleichwertiger Medien zuzüglich einer Einarbeitungspauschale verlangen. (6)
Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises entstehen,
haftet der eingetragene Benutzer. (7)
Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch entliehene Medien
und Programme entstehen. (8)
Ergänzende Benutzungsregelungen für EDV-Nutzung
werden durch Aushang bekannt gemacht. §
6
Aufenthalt in der Bibliothek (1)
Jeder Benutzer hat sich in den Räumlichkeiten der Bibliothek so zu verhalten,
dass kein anderer Benutzer gestört wird. Rauchen ist nicht erlaubt. Im Übrigen
gilt die Schul- und Hausordnung. (2)
Es ist nicht gestattet, Essen und Getränke mitzubringen. (3) Den Anordnungen des Bibliothekspersonals, die im Einzelfall von den Regelungen dieser Benutzungsordnung abweichen können, ist Folge zu leisten. § 7
Ausschluss von der Benutzung Benutzer,
die gegen die Benutzungsordnung oder Anordnungen des Bibliothekspersonals
verstoßen, können von der Bibliothek auf Dauer oder für begrenzte Zeit von
der Benutzung, der Ausleihe und/oder dem Aufenthalt in der Bibliothek
ausgeschlossen werden. § 8
Inkrafttreten Die
Benutzungsordnung tritt am 01.04.2006 in Kraft. Ergänzende
Benutzungsregelungen für EDV-Arbeitsplätze (1)
Haftungsausschluss der Bibliothek gegenüber Internetdienstleistern: Die
Bibliothek haftet nicht für die Folgen der Verletzungen von Urheberrechten
durch Benutzer und von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und
Internetdienstleistern. (2)
Haftungsausschluss der Bibliothek gegenüber dem Benutzer: Die
Bibliothek haftet nicht für Schäden, die einem Benutzer aufgrund von
fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien entstehen, für Schäden, die
einem Benutzer durch die Nutzung der Bibliotheksarbeitsplätze und der dort
angebotenen Medien an Daten oder Medienträgern entstehen, für Schäden, die
einem Benutzer durch Datenmissbrauch
Dritter aufgrund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen. (3)
Gewährleistungsausschluss der Bibliothek gegenüber dem Benutzer: Die
Bibliothek schließt Gewährleistungen aus, die sich auf die Funktionsfähigkeit
der von ihr bereitgestellten Hard- und Software sowie auf die Verfügbarkeit der
von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien
beziehen. (4)
Beachtung strafrechtlicher Vorschriften: Der
Benutzer verpflichtet sich, die gesetzlichen Regelungen des Straf- und
Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den EDV-Arbeitsplätzen gesetzwidrige
Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten, keine Dateien und Programme
der Bibliothek oder Dritter zu manipulieren sowie keine geschützten Daten zu
nutzen. (5)
Der Benutzer verpflichtet sich, Schäden, die durch seine Benutzung an
den Geräten und Medien der Bibliothek entstehen, zu ersetzen und bei Weitergabe
seiner Zugangsberechtigung an Dritte alle dadurch entstehenden Schäden zu
ersetzen. (6)
Technische Nutzungseinschränkungen: Es
ist nicht gestattet, Änderungen an den Arbeitsplatz- und Netzkonfigurationen
durchzuführen, technische Störungen selbständig zu beheben, Programme von
mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu
installieren sowie eigene Datenträger an den Geräten zu nutzen. (7)
Sanktionsmaßnahmen: Die Bibliothek kann zur Abweisung von Schadensforderungen und Haftungsansprüchen die Datenschutzrechte des Benutzers, soweit sich diese auf die Benutzung der Bibliothek beziehen, einschränken. Bei Verstößen gegen diese Benutzungsregelung können die in der Allgemeinen Benutzungsordnung vorgesehenen Sanktionen zur Anwendung kommen.
Verhalten in der Bibiliothek Grundsätzlich ist den Anweisungen der Schüler und Lehrer der Bücherei-AG unbedingt Folge zu leisten.
Wird die Bücherei für den Unterricht genutzt, sind die jeweiligen Lehrer in diesen Stunden für die Aufsicht und die Einhaltung der Büchereiordnung verantwortlich. |
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